Revisions- und Treuhand-Leistungen

 
 

Trennungs- und Scheidungskonventionen

 

Beratung bei güterrechtlichen Auseinandersetzungen und Erstellung von Trennungs- und Scheidungskonventionen

 

Trennung

Es stehen drei Wege offen für Eheleute, die ihre Ehe noch nicht auflösen möchten, aber nicht mehr zusammenleben wollen:

 

  • Aussergerichtliche Trennung
  • Gerichtliche Trennung
  • Aufhebung des gemeinsamen Haushalts durch den Eheschutzrichter

 

Scheidung

Die Zeiten, da vor Scheidungsgericht die ganze Ehegeschichte ausgebreitet werden musste um zu beweisen, dass eine Ehe wirklich zerrüttet und scheidungswürdig ist, sind vorbei.

 

  • Sind sich die Eheleute heute einig über die Scheidung als solche und möglichst auch über die Folgen, steht ihnen ein einfaches Verfahren ohne grosse Einmischung der Gerichte offen.
  • Wenn aber nur eine Seite die Scheidung will, gilt die Ehe erst nach dreijähriger Trennungszeit als zerrüttet und es muss dem Gericht lediglich vorgetragen werden, dass die Eheleute seit dieser Zeit getrennt leben.

 

Wir beraten und betreuen individuell, kreativ und umfassend!

 
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